Glas im Bauwesen – Bemessungs- und Konstruktionsregeln – Teil 4: Zusatzanforderungen an absturzsichernde Verglasungen

Prüfverfahren zur experimentellen Ermittlung der Tragfähigkeit/Absturzsicherheit von absturzsichernden Verglasungen (TVG, ESG, Floatglas, VSG, VG, MIG) infolge stoßartiger Beanspruchungen. - Nachweis der Stoßsicherheit von Verglasungen durch Bauteilversuch nach Anhang A der DIN 18008-4 (Pendelschlagversuch mit Zwillingsreifen und Durchdringungsprüfung); Nachweis der Stoßsicherheit von linienförmigen und punktförmigen Lagerungskonstruktionen (Klemmleisten, Glasfalzanschläge, Tellerhalter) nach Anhang D der DIN 18008-4; Nachweis eines Kantenschutzes durch Bauteilversuch (Nachweis der Stoßsicherheit nach Beanspruchung des Kantenschutzes) nach Anhang E der DIN 18008-4. Für absturzsichernde Verglasungen mit versuchstechnisch ermittelter Tragfähigkeit als Bauart kann gemäß der laufenden Nummer C4.12 der VVTB ein allgemein bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) als Verwendbarkeitsnachweis ausgestellt werden.


Nichttragende innere Trennwände

Prüfverfahren zur experimentellen Ermittlung der Tragfähigkeit/Standsicherheit von nichttragenden inneren Trennwänden. - Widerstand gegen stoßartige Beanspruchung (weicher Stoß, harter Stoß); Widerstand gegen statische Beanspruchung (aufnehmbare Linienlast/horizontale Streifenlast, leichte Konsollasten Biegegrenztragfähigkeit). Für nichttragende innere Trennwände als Bauart kann gemäß der laufenden Nummer C4.2 der VVTB ein allgemein bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) als Verwendbarkeitsnachweis ausgestellt werden.