Als anerkannte Prüfstelle nach Landesbauordnung dürfen wir auf Basis entsprechender Prüfberichte allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse (abP) als Verwendbarkeitsnachweise für Baustoffe und Bauprodukte bzw. Anwendbarkeitsnachweise für Bauarten nach MVV TB, Teil C 3 und Teil C 4 erteilen.
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